Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2855
VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09 (https://dejure.org/2010,2855)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.02.2010 - 10 S 2773/09 (https://dejure.org/2010,2855)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 10 S 2773/09 (https://dejure.org/2010,2855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Frage der gegenseitigen Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Keine Anerkennung eines während einer im Inland laufenden Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Fahrerlaubnis i.R.d. § 29 Fahrerlaubnisverordnung (FeV); Berechtigung eines Inhabers eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen ...

  • blutalkohol PDF, S. 292
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Fahrerlaubnis i.R.d. § 29 Fahrerlaubnisverordnung ( FeV ); Berechtigung eines Inhabers eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 242
  • DVBl 2010, 527
  • DÖV 2010, 490
  • VRS 118, 311
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 RL 2006/126/EG bzw. RL 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, unterliegt nicht der Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaates (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, Rdnr. 19 f. unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 26.06.2008, Rs. C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann, Funk -, Rdnr. 52, und Rs. C-334/06 bis C-336/06 - Zerche -, Rdnr. 49, jeweils juris; Senatsbeschl. v. 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.07.2009 -11 CS 09.1122 -juris).

    Tragende Erwägung des Gerichtshofs ist vielmehr, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung negiert würde, wenn ein Mitgliedstaat die Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis unbegrenzt verweigern dürfte (vgl. etwa Urt. v. 26.06.2008, a.a.O. - Zerche - Rdnr. 60 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 RL 2006/126/EG bzw. RL 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, unterliegt nicht der Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaates (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, Rdnr. 19 f. unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 26.06.2008, Rs. C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann, Funk -, Rdnr. 52, und Rs. C-334/06 bis C-336/06 - Zerche -, Rdnr. 49, jeweils juris; Senatsbeschl. v. 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.07.2009 -11 CS 09.1122 -juris).
  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09
    Der Umstand, dass sich die Frage der Gültigkeit erst nach dem Ablauf der Sperrfrist stellt, hat hierauf keinen Einfluss (EuGH, Beschl. v. 03.07.2008 - C 225/07 - Möginger -, Rdnr. 41 - juris; Urt. v. 26.06.2008 - Wiedemann, Funk - a.a.O. Rdnr. 65; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09
    Wenn in der Beschwerdebegründung demgegenüber sinngemäß geltend gemacht wird, der Nachweis, dass der Antragsteller unter Kokaineinfluss gefahren sei, sei nicht erbracht, wird verkannt, dass bereits die (einmalige) Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes mit Ausnahme von Cannabis die Fahreignung ausschließt, ohne dass es auf das Unvermögen ankommt, zwischen Konsum und Fahren zu trennen (Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung; ständige Rspr., vgl. etwa Senats-beschl. v. 24.05.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Beschl. v. 07.03.2006 - 10 S 293/06 - Beschl. v. 19.02.2007 - 10 S 3032/06 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 RL 2006/126/EG bzw. RL 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, unterliegt nicht der Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaates (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, Rdnr. 19 f. unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 26.06.2008, Rs. C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann, Funk -, Rdnr. 52, und Rs. C-334/06 bis C-336/06 - Zerche -, Rdnr. 49, jeweils juris; Senatsbeschl. v. 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.07.2009 -11 CS 09.1122 -juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2007 - 10 S 3032/06

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis während eines Strafverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09
    Wenn in der Beschwerdebegründung demgegenüber sinngemäß geltend gemacht wird, der Nachweis, dass der Antragsteller unter Kokaineinfluss gefahren sei, sei nicht erbracht, wird verkannt, dass bereits die (einmalige) Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes mit Ausnahme von Cannabis die Fahreignung ausschließt, ohne dass es auf das Unvermögen ankommt, zwischen Konsum und Fahren zu trennen (Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung; ständige Rspr., vgl. etwa Senats-beschl. v. 24.05.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Beschl. v. 07.03.2006 - 10 S 293/06 - Beschl. v. 19.02.2007 - 10 S 3032/06 - juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122

    Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09
    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 RL 2006/126/EG bzw. RL 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, unterliegt nicht der Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaates (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, Rdnr. 19 f. unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 26.06.2008, Rs. C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann, Funk -, Rdnr. 52, und Rs. C-334/06 bis C-336/06 - Zerche -, Rdnr. 49, jeweils juris; Senatsbeschl. v. 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.07.2009 -11 CS 09.1122 -juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

    Hierbei wird übersehen, dass in allen Fällen, in denen im Rahmen der (mit dem Umtausch des Führerscheins zugleich erfolgenden) Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine erneute Prüfung der Fahreignung des Betroffenen vorgenommen wird, die neu erteilte (zweite) Fahrerlaubnis auf der ersten Fahrerlaubnis aufsetzt und deswegen Mängel dieser ersten Fahrerlaubnis auch der zweiten Fahrerlaubnis weiter anhaften mit der Folge, dass dem (diese zweite Fahrerlaubnis dokumentierenden) neuen Führerschein ebenfalls die Anerkennung versagt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 - NJW 2009, 1687 sowie vom 08.09.2011 - 3 B 19/11 - ZfSch 2012, 597; Senatsbeschlüsse vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010, 122, vom 04.02.2010 - 10 S 2773/09 - VBlBW 2010, 242, vom 21.06.2012 - 10 S 230/11 - DAR 2012, 657 sowie vom 11.09.2014 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 24.11.2014 und vom 08.01.2016 sowie Urteil vom 21.03.2017, jeweils a. a. O.; OVG Saarland, Beschluss vom 10.03.2017 - 1 B 357/16 - juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 29.04.2016 - 2 EO 563/15 - DAR 2017, 102).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 6 Ss 605/11

    Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde: Umschreibung eines falschen

    Der ungarische Führerschein vermittelt bei diesen Gegebenheiten daher keine weitergehende Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet als der umgeschriebene ukrainische Führerschein, der - da es sich bei diesem Dokument um eine Totalfälschung handelt - eine Befugnis des Angeklagten zum Führen von (erlaubnispflichtigen) Kraftfahrzeugen nicht begründet (vgl. VGH Bad.-Württ. VRS 118, 57 ff. (2010) sowie VRS 118, 311 ff. (2010); VG Oldenburg, Beschl. v. 01. Januar 2010 - Az. 7 B 3166/09 -, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 06.04.2011 - Az. 2 Ss 129/11 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 RL 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, unterliegt nicht der Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaates (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31.07 - NJW 2009, 1687 - unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 26.06.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann, Funk und Rs. C-334/06 bis C-336/06 - Zerche; Beschlüsse des Senats vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 -, VBlBW 2010, 122; sowie vom 04.02.2010 - 10 S 2773/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11

    Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis; unbestreitbare vom

    Die bloße Umschreibung bzw. der Umtausch einer nicht (mehr) existenten inländischen Fahrerlaubnis vermag erst recht keine Anerkennungspflicht zu begründen, wenn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats schon keine Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats besteht für ein Dokument eines Ausstellungsmitgliedstaats, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 der Richtlinie 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, NJW 2009, 1687 unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 28.06.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06 -, Wiedemann, Funk und Rs. C-334/06 bis C-336/06 - Zerche; BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 -, Juris; Senatsbeschlüsse vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 -, VBlBW 2010, 122 sowie vom 04.02.2010 - 10 S 2773/09 -, Juris).
  • VG Regensburg, 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855

    Umtausch eines gefälschten Drittstaatenführerscheins in einen EU-Führerschein;

    cc) Dass mit dem Umtausch eines Führerscheins in einen EU-Führerschein nicht die Erteilung einer von den anderen Mitgliedstaaten anzuerkennenden EU-Fahrerlaubnis verbunden ist, ist - soweit ersichtlich - bislang ständige Rechtsprechung der Obergerichte, einschließlich (bis zur Beschwerdeentscheidung in vorliegendem Verfahren) des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 28.07.2009, Az. 11 CS 09.1122, 08.02.10, a.a.O., Urteil vom 22.11.2010, Az. 11 BV 10.711; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 27.10.2009, Az. 10 S 2024/09 und 04.02.2010, Az. 10 S 2773/09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.10.2009, Az. 16 B 1067/09; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 12 ME 47/09; BVerwG, Urteil vom 29.01.2009, Az. 3 C 31/07 - jeweils Juris).
  • VG Bayreuth, 01.08.2013 - B 1 E 13.369

    Ausstellung bzw. Umschreibung einer Fahrerlaubnis auf der Basis eines britischen

    Entgegen der wiederholt geäußerten Meinung des Antragstellers sind die nationalen Fahrerlaubnisbehörden auch europarechtlich befugt, im Ausland während des Laufs einer Sperrfrist ausgestellte EU-Führerscheine auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht anzuerkennen (vgl. EuGH, B.v. 3.7.2008 - C-225/07 - NJW 2009, 207 und u.a. U.v. 19.2.2009 - C-321/07 - Schwarz - Rn. 83; BVerwG, U.v. 25.8.2011 - 3 C 28.10 - DAR 2012, 102; BayVGH, U.v. 19.11.2012 - 11 BV 12.21 - VRS 124, 183; VGH BW, B.v. 4.2.2010 - 10 S 2773/09 - VRS 118, 311).
  • VG Karlsruhe, 28.01.2011 - 6 K 161/11

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Konkurrentenklage und Vorwegnahme der Hauptsache

    Ausnahmsweise ist aber vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG eine Vorwegnahme der Hauptsache im Eilrechtsschutzverfahren gerechtfertigt, wenn die Antragstellerin glaubhaft macht, dass ihr ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.02.2010 - 10 S 2773/09 -, juris; BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88 -).
  • VG Bayreuth, 19.07.2012 - B 1 K 10.1095

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Wurde - wie hier dem Kläger - vor der Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments die Fahrerlaubnis entzogen, erstreckt sich die Anerkennungspflicht nach Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 91/439/EWG bzw. Art. 2 Abs. 1 Richtlinie 2006/126/EG nur auf eine neu erworbene Fahrerlaubnis , bei deren Erteilung der Ausstellerstaat die Eignung und Befähigung des Bewerbers sowie das Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes im ausstellenden Staat geprüft wurden (vgl. EuGH vom 19.2.2009 a.a.O.; BVerwG vom 29.1.2009 in NJW 2009, 1687 = BayVBl 2009, 510; BayVGH a.a.O. sowie vom 29.5.2012 Az. 11 CS 12.171, vom 18.1.2010 Az. 11 CS 09.2079 und vom 28.7.2009 in NZV 2010, 106 = VRS 118, 32; VGH Baden-Württemberg vom 4.2.2010 in VRS 118, 311 und vom 27.10.2009 in VRS 118, 57 = DAR 2010, 38).
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 11 CS 10.2648

    Österreichischer Staatsangehöriger

    Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 4. Februar 2010 (Az. 10 S 2773/09 ) die Berechtigung der deutschen Staatsgewalt, die Anerkennung der in jenem Verfahren streitgegenständlichen ausländischen EU-Fahrerlaubnis abzulehnen, nicht ausschließlich aus der Tatsache hergeleitet, dass der sie dokumentierende Führerschein lediglich im Umtauschwege erworben worden war, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in jenem Fall "für eine erneute Eignungsprüfung ... keine Anhaltspunkte" gab (VGH BW vom 4.2.2010, a.a.O., RdNr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht